Corona-Untersuchungsausschuss ratlos: Wo sind die Patientenakten?

Die Zeugenbefragung im Corona-Untersuchungsausschuss am 1. März im brandenburgischen Landtag warf neue Fragen zum Aufbewahrungsort der Patientenakten aus den Impfzentren auf. Auf Verwunderung stießen auch mehrere Aussagen der Gesundheitsministerin.
Titelbild
Vernehmung von Ursula Nonnemacher, Gesundheitsministerin des Landes Brandenburg, beim 12. Sitzungstag des zweiten Corona-Untersuchungsausschusses im Brandenburgischen Landtag in Potsdam am 1. März 2024.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 4. März 2024

Die Befragung der Gesundheitsministerin Dr. Ursula Nonnemacher (Grüne) im bundesweit einzigen Corona-Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag wurde am Freitag, 1. März, fortgesetzt.

Dabei zeigten sich mehrere Ausschussmitglieder erneut verwundert, dass scheinbar kein Zeuge sagen könne, wo sich die Patientenakten aus den landeseigenen Impfzentren und Impfbussen befänden. Diese wurden bei den COVID-Impfungen händisch angelegt.

Sowohl die Gesundheitsministerin als auch Lutz Freiberg, Geschäftsbereichsleiter Verträge/Forschung und Entwicklung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), konnten auch nach mehrmaligem Nachfragen nichts dazu sagen.

Die gelernte Humanmedizinerin Nonnemacher ist als Gesundheitsministerin die höchste Vertreterin im Gesundheitsbereich und trägt die Dienst- und Fachaufsicht über die Gesundheitsbehörden des Landes. Freiberg ist einer von vier Geschäftsführern der KVBB. Das Land übergab dem KVBB die Federführung bei der technischen und personellen Einrichtung und dem Betrieb der Impfzentren und Impfbusse.

Abgeordnete berichteten, dass sie abends von einem Lkw abgeholt worden sein sollen und für ihre Archivierung Finanzmittel im aktuellen Haushalt von rund 50.000 Euro veranschlagt sind.

Die Angaben in den Patientenakten stellen in Verbindung mit anderen Gesundheitsdaten eine Datengrundlage für Studien zur Wirksamkeit der COVID-Impfung und den Impfnebenwirkungen dar.

Die Landtagsabgeordnete Saskia Ludwig (CDU) dazu: „Dass absolut niemand inklusive der Gesundheitsministerin sagen kann, wo die analogen Daten, die eines Abends aus den landeseigenen Impfzentren abgeholt wurden, gebracht wurden, lässt mich ratlos zurück.“

Aussagen zur COVID-Impfung verwundern Ausschussmitglieder

Doch nicht nur diese Thematik sorgte für Verwunderung unter den Ausschussmitgliedern, sondern auch Aussagen Nonnemachers zu der COVID-Impfung.

So antworte die Gesundheitsministerin auf die Frage des Ausschussmitgliedes Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD), wann ihr aufgefallen sei, dass die mRNA-COVID-Impfung viel mehr Nebenwirkungen habe als konventionelle Impfungen: „In meinen Augen ist dies nicht der Fall und ich bestreite dies.“

„Also das ist schon mal eine unglaubliche Aussage“, so der AfD-Fraktionsvorsitzende.

Nonnemacher erklärte den signifikanten Unterschied bei den Meldezahlen von Impfnebenwirkungen zwischen den brandenburgischen Gesundheitsämtern und dem Meldeportal des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) mit den Worten: „Es kommt darauf an, wer meldet.“

Die Meldungen an die Gesundheitsämter würden von den Ärzten gemacht, nachdem sich bei ihnen ein Patient mit dem Verdacht auf Impfnebenwirkungen gemeldet habe. Hingegen könne beim PEI „jeder Bürger direkt eine Meldung machen“, so die Gesundheitsministerin. Eine Meldung dort würde nicht zwangsläufig bestätigen, dass diese tatsächlich eine Impfnebenwirkung sei.

Sie berichtete, dass beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) bis zum Ende des Untersuchungszeitraums des jetzigen Corona-Untersuchungsausschusses, dem 17. November 2022, insgesamt 168 Anträge auf Anerkennung eines COVID-Impfschadens eingegangen seien, von denen vier stattgegeben wurden.

Durch eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Frühjahr 2023 wurde bekannt, dass die brandenburgische Landesregierung für Impfgeschädigte für das Jahr 2023 einen Betrag von insgesamt 3,9 Millionen Euro und für das Jahr 2024 einen Betrag von insgesamt 4,2 Millionen Euro veranschlagt hat. Dabei geht es um alle Arten von Impfungen, denn Impfgeschädigte einer COVID-Impfung werden nicht gesondert ausgewiesen. Die Regierung erklärt in der Antwort, dass in den vergangenen 16 Jahren 16 „Verdachtsfälle“ verstarben – neun davon allein im Jahr 2021.

„Qualität der Zahlen war nicht gut“

In den Augen von Berndt hat sich die Gesundheitsministerin nicht nur mit der Antwort zu den Impfnebenwirkungen „echt blamiert“. Auch bei den Aussagen zur Datengrundlage für die Corona-Maßnahmen sei dies der Fall gewesen. „Es gab keine vernünftigen Daten“, so der Landespolitiker.

So fragte der AfD-Politiker nach, warum beim regelmäßig veröffentlichten Lagebild der Landesregierung ab Mai 2022 kein COVID-Impfstatus mehr angegeben wurde, der bis dahin in Verbindung zu den registrierten COVID-Erkrankungen und den COVID-Krankenhausaufenthalten gesetzt wurde.

Damals habe sich nach Aussage des Fachzahnarztes Berndt bereits herausgestellt, dass die Impfung nicht vor einem schweren Krankheitsverlauf schütze. Geimpfte COVID-Erkrankte seien häufig – beinahe noch häufiger als Ungeimpfte – ins Krankenhaus gekommen.

Nonnemacher begründet das Einstellen von Angaben zum Impfstatus damit, dass die Qualität der Zahlen nicht gut war. Die Krankenhäuser wurden damals bei der Aufnahme von COVID-Patienten aufgefordert, den Impfstatus zu erfassen und weiterzugeben. Laut Nonnemacher seien die Zahlen aber oft erst verspätet gemeldet worden.

„Auf meine Frage, was die Landesregierung getan hat, dass die Daten besser werden, habe ich keine Antwort von der Gesundheitsministerin bekommen“, so Berndt nach der Sitzung. Er vermutet, dass die Zahlen ein negatives Bild auf die Corona-Politik geworfen hätten und daher nicht mehr veröffentlicht wurden.

Für ihn seien die Aussagen Nonnemachers eine erneute Bestätigung dafür, dass die Landesregierung auch beim Impfen – genau wie bei der Masken- und Testpflicht – freiheitsbeschränkende Maßnahmen ohne eine vernünftige Datengrundlage angeordnet hatte.

Man kümmerte sich auch die ganzen fast drei Jahre überhaupt nicht darum, die Datengrundlage zu verbessern“, wirft er der Regierung vor.

Der 12. Sitzungstag des zweiten Corona-Untersuchungsausschusses im brandenburgischen Landtag in Potsdam am 1. März 2024. Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Widersprüchliches zu Infektionsschutz nach COVID-Impfung

Aufhorchen ließ Nonnemachers Aussage, dass die Regierung nie behauptet hätte, die COVID-Impfung biete einen wirksamen Schutz vor einer Infektion.

Allerdings heißt es in dem 125.000-fach gedruckten Corona-Impfflyer, den das Bildungsministerium nach inhaltlicher Prüfung durch das Gesundheitsministerium an die Schüler an weiterführenden Schulen in Brandenburg verteilen ließ: „Sehr selten kann man sich trotz Impfung anstecken und selten auch andere anstecken. Bei Erwachsenen verhindert die Impfung fast immer eine schwere Erkrankung oder Todesfälle.“

Und sie gestand ein, dass die fachliche Expertise zu der Entscheidung, dass sich Kita- und Schulkinder ohne Symptome dreimal die Woche testen lassen mussten, aus ihrem Ministerium kam. „Es ist ja nicht so, dass nicht auch woanders in der Bundesrepublik getestet wurde“, entgegnete sie erregt, nachdem die Ausschussmitglieder sich beharrlich zeigten, darauf eine Antwort zu bekommen. Die Sicherheit für die Schulen und Kitas sei ausschlaggebend für diese Entscheidung gewesen.

Zudem erklärt sie, dass sie sich nicht davor drücken wolle, Verantwortung zu übernehmen. Die Frage, ob sie es war, die die Maskenpflicht für Kinder ins Regierungskabinett einbrachte, ließ sie allerdings auch nach mehrmaligem Nachfragen unbeantwortet.

Auf die Frage, wann sie erstmals davon erfuhr, dass die Impfung keinen Fremdschutz biete, erklärte Nonnemacher, dass sie dies nicht unterschreiben könne. „Die Aussage ist nicht hinnehmbar“, so die Grünen-Politikerin. Die Impfung biete weiterhin Schutz gegen schwere Erkrankungen und Tod.

Berndt zeigt sich empört über die Aussagen Nonnemachers. Die Daten des brandenburgischen Lagebilds bis Mai 2022 und Daten aus Großbritannien würden zeigen, dass COVID-Geimpfte nicht vor schwerem Verlaufen geschützt seien. „Im Gegenteil, es sieht danach aus, dass, je öfter man geimpft wurde, desto häufiger erkrankt man an COVID oder stirbt daran“, so der Arzt, der langjährig an der Berliner Charité tätig war.

Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD). Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

AfD-Politiker sieht „komplettes Versagen“

Als er früher Seminare für Medizinstudenten hielt, ging es auch um Tests in der Labormedizin. Das oberste Prinzip sei gewesen, dass man nicht anlasslos Gesunde teste. Das sei ein Kunstfehler und sei auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Infektionsschutz laut den jetzt zugänglichen Protokollen gesagt worden. „Frau Nonnemacher wollte das nicht gehört haben. Auch in diesem Punkt hat die Regierung komplett versagt.“

Er richtete an Nonnemacher auch die Frage, ob sich ihr Ministerium mit der Corona-Politik Schwedens auseinandergesetzt habe, denn das skandinavische Land hätte auch ohne eine so massive COVID-Impfkampagne ähnliche Corona-Zahlen wie Deutschland.

Darauf hieß es von der Gesundheitsministerin: „Schweden ist beim Impfen für uns kein Vorzeigeland gewesen.“

Immerhin habe sie zugegeben, dass man es auch hätte anders machen können, kommentiert Berndt die Aussage der Ministerin. „Aber warum Deutschland bei den strengen Maßnahmen geblieben ist, hat sie nicht begründet.“

Der laufende Untersuchungsausschuss, bereits der zweite seiner Art, kam wie der erste auf Initiative der AfD-Fraktion zustande. In Brandenburg gehören dem Landesparlament und damit auch dem Untersuchungsausschuss Mitglieder von SPD, AfD, CDU, Linken, Grünen und BVB/Freie Wähler an. Durchweg aktiv beteiligen sich an den Zeugenbefragungen nur AfD, CDU und BVB/Freie Wähler. Brandenburg wird seit 2019 von einer Kenia (rot-schwarz-grünen) Koalition regiert.

Ein Artikel zur Befragung der anderen Zeugen wie dem ehemaligen Sprecher des Landeselternrates folgt.

Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 04.03.2024 aktualisiert.



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